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  • Organisation und Logistik

Wichtiger Hinweis

Heiko Meyer tritt als parteiloser Einzelbewerber an. Spenden an parteilose Kandidat:innen sind nicht steuerlich absetzbar – im Unterschied zu Spenden an Parteien. Es kann keine Spendenquittung für die Steuererklärung ausgestellt werden.

Transparenz & Rechtsgrundlagen

Anonyme Spenden: Spenden über 500 € dürfen nicht anonym entgegengenommen werden.

Anzeigepflicht: Einzelspenden über 1.000 € werden dem Wahlleiter angezeigt, wie es das Nds. Kommunalwahlgesetz vorsieht.

Rechenschaftsbericht: Nach der Wahl legt Heiko Meyer als Einzelbewerber einen Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Ausgaben des Wahlkampfs vor.

Unternehmensspenden: Spenden von juristischen Personen (GmbH, AG) und Personengesellschaften sind grundsätzlich möglich, aber nicht steuerlich absetzbar.

Herzlichen Dank!

Jeder Betrag hilft – ob 5 € oder 500 €. Als parteiloser Kandidat ist Heiko auf die Unterstützung der Lüneburger:innen angewiesen. Kein Parteiapparat, kein großes Budget – dafür umso mehr Herzblut.

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